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Schmierstoff ABC

Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten in:

Gruppe A: Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100 °C haben und hinsichtlich der Wasserlöslichkeit nicht die Eigenschaften der Gruppe B aufweisen, und zwar Gefahrklasse I: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C: DIN 51755 Gefahrklasse II: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 bis 55 °C: DIN 51755 Gefahrklasse III: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 55 bis 100 °C: DIN 51758

Gruppe B: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C, die sich bei 15 °C in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser lösen oder deren brennbare flüssige Bestandteile sich bei 15 °C in jedem beliebigen Verhält-nis in Wasser lösen. Vorschriften von brennbaren Flüssigkeiten (VbF) für Lagerung, Transport, Kennzeichnung usw. beachten.

von Flug- und Otto-Kraftstoffen und Motorenbenzolen kennzeichnet die Kältebeständigkeit, lässt Rückschlüsse auf das Auftreten von festen Ausscheidungen zu: DIN 51 421.

Getriebefließfette, meist natronverseifte, aber auch AI- und Ca-Seifenfette, langziehende weiche bis halbflüssige Fette (NLGI 0, 00, 000 und 1) für Getriebe und Getriebemotoren mit einfachen Wellenabdichtungen, teilweise EP-legiert, DIN 51 826 Konsistenz-Einteilung für Schmierfette: DIN 51 818.

Neben häufigem Überlastbetrieb und seltenen Designfehlern ist ein überalterter Schmierstoff hauptursächlich für Schäden an Kraftfahrzeug-Getrieben zu sehen. Im Betrieb ist eine Alterung des Schmierstoffes nicht zu verhindern. Zeitversetzt zur fallenden Schmierfähigkeit durch Alterung steigt der Verschleiß im Aggregat an. Wird der Zeitpunkt des Ölwechsels verpasst und der Schmierstoff weiter gealtert, treten typischerweise zunächst Komfortprobleme auf, die sich durch Geräusche und Schwingungen bemerkbar machen. In der nächsten Schadensstufe folgt oft der Ausfall des Aggregates. Ein rechtzeitiger Wechsel des Schmierstoffes minimiert den Anstieg der Verschleißkurve für erhebliche Zeit. Viele Fahrzeuge in Märkten mit straffem Verbraucherschutz, z.B. in den USA, schreiben einen Getriebeölwechsel in festen Intervallen vor, wohingegen auf dem heimischen Markt diese Getriebe nicht für den Ölwechsel vorgesehen sind, die sogenannte Lebensdauerfüllung (Fill for Life).

Schmieröl für Industriegetriebe: DIN 51509, 51517 T 1/T 2/T 3 (Schmieröle C, CL, CLP), für Kraftfahrzeug-Getriebe nach API GL-1 bis GL -5, SAE-Klassen: DIN 51512.

bezeichnet die Berührung der Werkstoffpaarung, die auftritt, wenn beim Reibungsvorgang der Schmierfilm durchbrochen oder zerstört wird. Reibungsverhältnisse wie Druck oder Geschwindigkeit führen zu einer Berührung der Werkstoffpaarung, Grenzreibung ist unvermeidbar beim An- und Abfahren und bei wechselnder Drehrichtung, da sich erst ein tragender Schmierstoffilm aufbauen muss.

Hauptbestandteil an mineralölbasischen bzw. synthetischen Grundstoffen in gemischten bzw. legierten Schmierölen wie Motoren-, Getriebeölen usw. oder in Produkten, die Schmierölanteile enthalten, z. B. Schmierfette. Art und Menge von Grundölen in einem Produkt bestimmen Schmierstoffeigenschaften wie das Viskositäts-Temperatur-Verhalten, Oxidationsbeständigkeit, Ansprechbarkeit der Additivierung, Penetration, Reibungsverhalten usw. Eine rechtsverbindlich Klassifizierung der Mineralöle erfolgt gemäß der API-Gruppen 1 bis 5.

Gas-To-Liquid-Verfahren, bei dem aus Erdgas Schmierstoff und Kraftstoff gewonnen wird. Dieses Verfahren bietet Kostenvorteile gegenüber der Herstellung aus Erdöl, wenn große Mengen an Erdgas vorhanden sind. Die Grundölqualität wird gemäß API-Gruppe 3 (HC-Synthese) eingeordnet. Nachteile gegenüber Schmierölen aus Erdölen sind ein hoher logistischer Aufwand und aufwendige Beseitigung von Verunreinigungen durch lange Transportwege.